Der Weg zum Fischereischein

Zur Ausübung der Angelfischerei in Deutschland ist ein Fischereischein notwendig, welcher im Bundesland des Hauptwohnsitzes ausgestellt ist. Ähnlich wie bei einem KFZ-Führerschein ist dieser Fischereischein nur nach erbrachtem Nachweis von ausreichend Sachkunde erhältlich. Kurz gesagt: Jeder Anwärter hat zunächst einen 30stündigen Kurs zu absolvieren und anschließend die Fischerprüfung abzulegen.

Ausführliche Infos zum Procedere, thematischen Inhalten und landesweiten Anlaufstellen finden sich auf der Website des Landesfischereiverbandes Baden Württemberg e.V. .

Fischerkurs ‚Online‘

Zwischenzeitlich ist es auch möglich den Fischerkurs per Online-Tutorial durchzuführen. Auch hierüber informiert der Landesfischereiverband auf seiner Infoseite.