Betretungs- und Angelverbot weiterhin gültig
Die Temperaturen sind inzwischen deutlich zurückgegangen. Die Allgemeinverfügung des Landratsamts Lörrach hat jedoch weiterhin Gültigkeit. Das darin ausgesprochene Betretungsverbot gilt – mit Ausnahme des Rheins – nach wie vor für alle Gewässer im Landkreis Lörrach (https://www.loerrach-landkreis.de/ceasy/resource/15527).
Damit ist auch das Angeln an der Wiese weiterhin untersagt. Bei Verstössen gegen die Allgemeinverfügung drohen Bussgelder von bis zu 10’000 Euro.
Auch wenn die Temperaturen mittlerweile zurückgegangen sind, sind die Wasserstände weiterhin niedrig und die Situation für die Gewässer und den Fischbestand nach wie vor angespannt. Auch ohne die bestehende Anordnung des Landratsamts würden wir deshalb die Fischerei an der Wiese derzeit noch nicht wieder freigeben.
Bis auf Weiteres werden daher auch keine Tageskarten für die Wiese ausgegeben.
Sobald das Betretungsverbot aufgehoben wird und die Bedingungen eine verantwortungsvolle Wiederaufnahme der Fischerei zulassen, werden wir entsprechend informieren.
Vielen Dank für das Verständnis und die Rücksichtnahme.
ASV Rheinfelden e. V.
